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Staatliche Leistungen im Rahmen des Rechtsschutzes

Der Staat bietet – zusätzlich zum allgemeinen Zugang zu Gerichten und Behörden – bestimmte Unterstützungsleistungen an, um Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu entlasten. Diese staatlichen Leistungen sind jedoch begrenzt und erfüllen eine andere Funktion als eine private Rechtsschutzversicherung.

Beratungsleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger

Grundsätzlich stellt der Staat allen Menschen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören etwa:

  • Amtstage bei Gerichten

  • Rechtsauskünfte durch Behörden

  • Orientierende Beratung, die bei der ersten rechtlichen Einordnung hilft

Diese Leistungen dienen dazu, grundlegende Fragen zu klären und rechtliche Schritte vorzubereiten, ersetzen jedoch keine umfassende anwaltliche Vertretung.

Verfahrenshilfe für einkommensschwache Personen

Für Personen mit geringem Einkommen bietet der Staat eine begrenzte finanzielle Unterstützung: die Verfahrenshilfe.
Sie soll sicherstellen, dass niemand allein aufgrund seiner finanziellen Lage vom Zugang zum Recht ausgeschlossen wird.

Was umfasst die Verfahrenshilfe?

Die Verfahrenshilfe kann – abhängig von der individuellen Situation – Folgendes beinhalten:

  • Befreiung von Gerichts- und Verfahrenskosten

  • Kostenübernahme für anwaltliche Vertretung

  • Kostenübernahme für notwendige Verfahrensschritte, z. B. Sachverständige

Voraussetzung ist, dass die rechtssuchende Person diese Kosten nicht selbst tragen kann, ohne den               notwendigen Lebensunterhalt zu gefährden.

Wichtig:
Nicht umfasst sind die Kosten der gegnerischen Partei. Wird der Prozess verloren, muss die unterlegene Person diese Kosten weiterhin bezahlen.

Verfahrenshilfe ist keine Schenkung – sondern eine Vorschussleistung

Ein weit verbreitetes Missverständnis: Bei der Verfahrenshilfe handelt es sich nicht um eine endgültige Kostenübernahme.

  • Die staatliche Unterstützung wird auf Vorschussbasis gewährt.

  • Verbessert sich die finanzielle Situation der betroffenen Person innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens, kann der Staat die Rückzahlung verlangen.

  • Die Rückforderung erfolgt abhängig von der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Damit stellt die Verfahrenshilfe zwar eine wichtige Entlastung dar, ersetzt jedoch nicht die umfassenden und kalkulierbaren Leistungen einer privaten Rechtsschutzversicherung.

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Suler Insurance Consulting KG

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E-Mail: info@suleric.com

Mobilnummer: +43 677 627 42 998

Bildernachweis: Pixabay, Stockphoto, Adobe Fire Fly, WIX Media, CANVA

Texte: Literatur " Die Rechtsschutzversicherung, eine praxisorientierte Grundriss" Herausgeber: Dr. Franz Kronsteiner - ISBN: 139783704687128

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